Giovanni hat ein Referat zum Thema Bildrechte und Persönlichkeitsgehalten, ein Thema, welches Fotografen generell und Street-Photographer im besonderen beschäftigt. Die Rechtslage in der Schweiz ist eigentlich klar: Aufnahmen von Menschen dürfen grundsätzlich nicht ohne ihre (schriftliche) Einwilligung gemacht und veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es im öffentlichen Raum. Die angeregte Diskussion hat allerdings gezeigt, dass es in der Praxis in vielen Fällen schwierig, um nicht zusagen unmöglich ist, eine Einwilligung zu verlangen. In solchen Fällen ist von den Fotografen – aber auch von den abgebildeten Personen – «gesunder Menschenverstand» gefordert. Dies kann aber auch bedeuten, auf eine Aufnahme zu verzichten. Was den Lichtbildschutz angeht, werden wir in der Schweiz in diesem Frühling von einem verbesserten, an die EU angelehnten Rechtsschutz profitieren können.
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